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   RG, 17.10.1919 - Rep. II. 113/19   

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https://dejure.org/1919,289
RG, 17.10.1919 - Rep. II. 113/19 (https://dejure.org/1919,289)
RG, Entscheidung vom 17.10.1919 - Rep. II. 113/19 (https://dejure.org/1919,289)
RG, Entscheidung vom 17. Oktober 1919 - Rep. II. 113/19 (https://dejure.org/1919,289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriff der arglistigen Täuschung. 2. Wo ist die Herausgabepflicht des Bereicherungsbeklagten zu erfüllen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arglistige Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 96, 345
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Tübingen, 26.05.2023 - 4 O 193/21

    Leistungen aus einem Cyber-Versicherungsvertrag wegen eines

    Eine Vermögensschädigung braucht aber nicht geplant zu sein (RGZ 96, 345, 346; BGH VersR 1957, 351, 352; 2007, 785 Rn. 8; 2008, 809 Rn. 8; OGH VersR 1978, 954).
  • BGH, 13.05.1957 - II ZR 56/56

    Rechtsmittel

    Der Täuschende muß darüber hinaus das Bewußtsein haben, daß dieser Irrtum für die Entschließungen des Getäuschten ursächlich sein werde oder zumindest sein könne (RGZ 134, 43 [53]; 96, 345).
  • BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80

    Hartmetallkopfbohrer

    Es kommt darauf an, ob der durch Täuschung hervorgerufene Irrtum der Beklagten diese zu ihrer Entschließung, die Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen von der Klägerin zu kaufen, zumindest mit veranlaßt hat und ob die Klägerin sich dieser Wirkung bewußt gewesen ist oder ob sie doch mit der Möglichkeit gerechnet hat, die Beklagte werde bei Kenntnis der ihr vorenthaltenen Bescheide auf den Kaufvertrag nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen eingehen (vgl. RG GRUR 1938, 846, 848 unter Hinweis auf RGZ 96, 345; vgl. auch RG GRUR 1941, 99, 101).
  • BGH, 28.10.1963 - II ZR 195/61

    Angebot zum Kauf eines Filmtheaters - Arglistige Täuschung bei Abschluss eines

    Nach feststehender Rechtsprechung genügt ein bedingter Vorsatz, das Bewußtsein, daß die Täuschung den Vertragsgegner zur Abgabe einer Willenserklärung bestimmen könnte (RGZ 96, 345; RG WarnRspr 1932 Nr. 12; BGH MDR 1955, 26 [BGH 08.10.1954 - I ZR 42/53]).
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